AGB Spielgruppe Villa Clara 

 

ANMELDUNG
Die schriftliche Anmeldung ist verbindlich und gültig für ein Schuljahr.
Bei Vertragsrücktritt vor Beginn der Spielgruppe verrechnen wir eine
Umtriebs Entschädigung von CHF 50.-
Eintritte während dem Jahr sind jeweils auf Quartalsanfang möglich oder in speziellen Fällen nach Absprache mit der Spielgruppenleiterin. Der 1. Monat ist Probezeit.

KÜNDIGUNG
Eine Kündigung während des Jahres ist schriftlich unter Einhaltung einer 1 monatigen Kündigungsfrist, von beiden Seiten auf Ende eines Quartals möglich.

GRUPPEN
Eine Gruppe besteht aus mindestens 5 Kindern. Wird die Gruppen-Grösse nicht erreicht, liegt der Entscheid bei der Spielgruppe Villa Clara, ob die Gruppe trotzdem startet oder aufgehoben wird.

AUSFALL SPIELGRUPPE
Bei Krankheit oder Unfall einer Spielgruppenleiterin kann ein Spielgruppen-Halbtag ersatzlos gestrichen werden. Es wird aber immer versucht, eine Ersatz-Leiterin vom Team Spielgruppe Villa Clara zu finden.

ABMELDUNG
Kann ein Kind nicht am Spielgruppen-Halbtag teilnehmen, ist dies zwingend der
Spielgruppenleiterin vor Beginn mitzuteilen.

KOSTEN / ZAHLUNGSFRISTEN
Elternbeiträge sind zu Beginn des Quartals zu bezahlen. Bei nicht fristgerechter Zahlung wird eine Mahngebühr von CHF 20.- erhoben. Ab der 3. Mahnung kommt zusätzlich eine Umtriebs Entschädigung von CHF 50.- dazu und es wird nach 5 Tagen die Betreibung eingeleitet.
Wir behalten uns vor, bei mehrmaligen Mahnungen Vorauskasse zu verlangen.
Ab zwei Angeboten gewähren wir einen Rabatt von 5%, ab 3 Angeboten einen Rabatt von 10%. Dies gilt auch bei Geschwister.
Bei Nichtbezahlen kann das Kind von der Spielgruppe ausgeschlossen werden.

VERSICHERUNG
Für Unfälle während der Spielgruppen-Zeit können wir keine Haftung übernehmen.
Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind ausreichend versichert ist.

FERIEN 
Die Ferien richten sich nach den offiziellen Schulferien in Kölliken. 
Ausser die Sommerferien, die beginnen jeweils bereits am Donnerstag (anstatt Freitag).